Die unsichtbare Arbeit
Zur Geschichte der psychiatrischen Pflege im historischen Tirol von 1830 bis zur Gegenwart

Eugenische Wissenschaft und NS-Euthanasie

Filmsequenz [drei] behandelt die Vor- und Nachgeschichte der Psychiatrie im Nationalsozialismus. Bereits im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert setzten sich in weiten Teilen der – auch psychiatrischen – Wissenschaften eine erbbiologisch und/oder milieutheoretisch inspirierte Degenerationslehre und eine eugenisch, später eine rassenhygienisch motivierte Entartungslehre durch. Die Filmdokumentation zeigt die Entwicklung von den ideengeschichtlichen Anfängen über die Gesundheitspolitik des NS-Staates bis hin zu den Krankenmorden im Rahmen des nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programms, der „Aktion T4“. Mehr als 200.000 Menschen mit psychischen und/oder geistigen Behinderungen wurden in ihrem Rahmen getötet. Dass sich ein Teil dieser Geschichte auch in Tirol ereignete, ist längst bekannt. 360 Patientinnen und Patienten wurden im Rahmen der NS-„Euthanasie“ allein aus der Heil- und Pflegeanstalt Hall abtransportiert und in Hartheim oder Niedernhart bei Linz ermordet. Aus der Anstalt Pergine und ihrer Außenstelle Stadlhof wurden 299 Südtiroler Patientinnen und Patienten in Anstalten nach Süddeutschland verbracht. Viele von ihnen starben im Rahmen der „wilden Euthanasie“ an systematischer Unterversorgung.

Der Filmbeitrag wirft auch die Frage nach Widerstand, Verantwortung und Täterschaft auf: Welche Rolle etwa spielte das Pflegepersonal? Hatte es Möglichkeiten, zum Schutz der Patientinnen und Patienten einzugreifen? Wie verhielten sich die Ärzte? Wer wurde gerichtlich zur Verantwortung gezogen? 

Die für die Filmsequenz [drei] zusammengestellten Unterrichtsmaterialien sind in erster Linie der Aufklärung verpflichtet. Sie beginnen mit einem ausführlichen Überblickstext zur „Ermordung psychisch kranker Menschen im Rahmen der NS-Euthanasie in Tirol“ und stellen dann eine Reihe sehr unterschiedlicher Quellenstücke zur Bearbeitung vor: vom Rassenkundeunterricht im NS-Schulbuch etwa bis zum kriminalpolizeilichen Erhebungsprotokoll oder der Zeitzeugenaussage eines Ybbser Pflegers im Widerstand.

» Unterrichtsvorschlag I: Rassenhygiene und NS-Bevölkerungspolitik. Idee und Verbreitung
» Unterrichtsvorschlag II: Die Psychiatrie im Nationalsozialismus. Mitwirkung und Verweigerung

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Unterrichtsvorschlag I:

Rassenhygiene und NS-Bevölkerungspolitik. Idee und Verbreitung

Lernziele:

  • Einblick gewinnen in die Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene
  • Erkennen der ideengeschichtlichen Vorgeschichte der NS-Bevölkerungspolitik
  • Kritische Analyse und Reflexion des NS-Menschenbildes
  • Erkennen der sozialisierenden Wirkung von pädagogischen Materialien, etwa von NS-Schulbüchern
  • Stärkung der Analysefähigkeit der Bild-Text-Programme nationalsozialistischer Propagandaliteratur

 

Basisinformation:

Ideologie und Politik im Nationalsozialismus entstanden nicht im luftleeren Raum. Auch die NS-Gesundheitspolitik konnte auf bereits bestehende Ideen, die zu großen Teilen im Zentrum der medizinischen Wissenschaften entstanden waren, zurückgreifen. So entwickelte sich etwa der Diskurs über die Verhinderung so genannten „lebensunwerten“ Lebens bereits Ende des 19. Jahrhunderts – er wurde wesentlich auch von Ärzten entwickelt und insbesondere im Rahmen der Sterilisationsdebatte vorangebracht. Im Nationalsozialismus fand eine Radikalisierung der Ausgrenzungspolitik gegenüber Menschen mit einer geistigen, psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung statt – bis hin zu deren Vernichtung. Der Überblickstext mit zwei Abbildungen dient als Grundinformation und kann die Unterrichtseinheit in Form eines Kurzeinstiegs (Vortrag) einleiten oder als Handout den Studierenden zur Verfügung gestellt werden. Die Quellen A, B und C sind in den Überblickstext eingearbeitet und dienen den Studierenden zur weitergehenden Analyse. Im „Arbeitsblatt Lernende“ findet sich eine Reihe einfacher Fragen zur Erschließung der drei Quellentexte.

Die Ermordung psychisch kranker Menschen – NS-„Euthanasie“ in Tirol

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Von den Maßnahmen nationalsozialistischer Gesundheitspolitik besonders betroffen waren die Patientinnen und Patienten psychiatrischer Landeskrankenhäuser, die damals noch Heil- und Pflegeanstalten hießen. Im Rahmen der so genannten „Aktion T4“ wurden viele von ihnen, aber auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Versorgungshäusern und anderen sozialen Betreuungseinrichtungen aus den Anstalten abgeholt und in eigens dafür errichteten Tötungsanstalten ermordet.

Diese systematisch durchgeführte Tötung von Menschen mit einer psychischen, geistigen oder körperlichen Behinderung war die erste Massenmordaktion des nationalsozialistischen Regimes. Verharmlosend wurde die Mordaktion als „Euthanasie“ bezeichnet, was wörtlich so viel wie „guter Tod“ bedeutet.

Die ursprüngliche Doppelfunktion des Heilens und Verwahrens psychiatrischer Einrichtungen erfuhr in der Zeit des Nationalsozialismus eine Radikalisierung hin zum Heilen und Vernichten. Dabei konnte auf Ideen und Theorien aufgebaut werden, die seit Ende des 19. Jahrhunderts und insbesondere nach dem Ersten Weltkrieg auch im deutschsprachigen Raum immer populärer wurden. Die vom Sozialdarwinismus beeinflusste Eugenik und Rassenhygiene propagierte bereits seit vielen Jahrzehnten die „Auslese“ und „Ausmerze“ von „Unheilbaren“ und „Untüchtigen“ (Quelle A, B und C). Von den Nationalsozialisten wurden diese Ideen weiterentwickelt, radikalisiert und schließlich in die Tat umgesetzt. Rassenhygienische Maßnahmen wurden zur Überlebensfrage Deutschlands erklärt (Quellen B und C). Mit der Einführung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ begann man in Deutschland ab 1933, in Österreich ab 1940 mit Zwangssterilisierungen. Davon betroffen waren auch und in besonderem Maße Psychiatriepatientinnen und -patienten. In vielen Fällen wurde einer Entlassung aus der Anstalt nur nach erfolgter Unfruchtbarmachung zugestimmt.

Ab 1939 wurden die als unheilbar und unproduktiv eingeschätzten Patientinnen und Patienten als so genanntes „lebensunwertes Leben“ der Vernichtung preisgegeben. Mehr als 200.000 Menschen fielen der NS-„Euthanasie“ im Deutschen Reich zum Opfer. Für den Gau Tirol-Vorarlberg sind 707 Opfer nachweisbar. Alleine aus der Heil- und Pflegeanstalt Hall wurden in vier Transporten insgesamt 360 Patientinnen und Patienten in den sicheren Tod geschickt. Sie wurden zwischen 1940 und 1942 entweder in der Tötungsanstalt Hartheim bei Linz oder in der Heil- und Pflegeanstalt Niedernhart bei Linz ermordet. Hartheim war eine von sechs Tötungsanstalten im Deutschen Reich. Von Mai 1940 bis zum offiziellen „Euthanasie“-Stopp im August 1941 wurden hier mehr als 18.000 Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung sowie psychisch beeinträchtigte Menschen mit Gas ermordet und verbrannt. Im Dezember 1944 wurde die Tötungsanstalt aufgelöst, alle baulichen Spuren wurden beseitigt.

Das einzige bekannte Foto, das Schloss Hartheim mit rauchendem Krematoriumsschornstein zeigt, stammt vermutlich aus dem Jahr 1940 oder 1941. Foto: Privatbesitz Karl Schuhmann

Auf öffentlichen Druck – vor allem von Angehörigen und von Seiten einiger Kirchenvertreter wurde die „Aktion T4“ im August 1941 eingestellt. In den folgenden Jahren wurde in einzelnen psychiatrischen Anstalten im Rahmen der so genannten dezentralen „Euthanasie“ weiter gemordet. Belegt ist dies auch für einige österreichische Anstalten wie etwa Gugging, Klagenfurt oder Niedernhart, wo meist Medikamentenüberdosierungen gezielt eingesetzt wurden, um Patientinnen und Patienten zu töten. Auch wenn Tötungen oder das Herbeiführen bzw. Zulassen eines schnellen Todes in der Heil- und Pflegeanstalt Hall in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden können, ergaben die bisherigen Forschungen keine Hinweise, dass Hall zu jenen Anstalten gehörte, in denen gezielt und systematisch getötet wurde. Es gibt aber keinen Zweifel daran, dass die PatientInnen auch in Hall solch schlechten Bedingungen ausgesetzt wurden, dass deren massenhaftes Sterben als logische Konsequenz erscheint. Hunger, Kälte, Raumnot sowie medizinische und pflegerische Unterversorgung minimierten die Überlebenschancen vieler PatientInnen und bewirkten vor allem in den Jahren 1944 und 1945 einen starken Anstieg der Sterblichkeit. Nur zum Teil sind diese strukturellen Verschlechterungen mit dem Krieg zu erklären. Gerade bei der völlig unzureichenden Versorgung mit Lebensmitteln zeigt sich die ideologisch begründete, bewusste Benachteiligung der PatientInnen psychiatrischer Einrichtungen.

Die Mitwirkung der Ärztinnen und Ärzte und des Pflegepersonals an den „Euthanasie“-Verbrechen konnte sehr unterschiedlich sein. Sie reichte von der Vorbereitung der Patientinnen und Patienten für die Transporte oder deren Auswahl durch die Pflegerinnen und Pfleger (Quelle D) bis hin zur direkten Tötung mittels Medikamentenüberdosierungen (Quelle E). In einigen Fällen ist überliefert, dass es zu Verweigerung und Widerstand kam (Quelle F). Auch die ärztlichen Leiter der psychiatrischen Einrichtungen von Hall und Innsbruck, Ernst Klebelsberg und Helmut Scharfetter, konnten in einzelnen Fällen, meist mit dem Hinweis auf die Arbeitsfähigkeit der Patientinnen und Patienten, deren Deportation und den sicheren Tod verhindern. Allerdings übernahmen sie damit im System der Selektion und Vernichtung eine gewisse Form der Verantwortung. Von ihrer Stellungnahme hing nunmehr ab, wer gerettet und wer vernichtet wurde. Weil ihnen ihr Verhalten nach 1945 als Widerstand gegen die NS-Mordaufträge ausgelegt wurde, durften sie nach dem Krieg weiterpraktizieren und weiterhin psychiatrische Einrichtungen leiten.

Dr. Hans Czermak (2.v.l. im Hintergrund) zusammen mit Gauleiter Franz Hofer (rechts) und Volksgruppenführer Peter Hofer (ganz links) bei der Eröffnung der 2. Gaukunstausstellung in Innsbruck im Juni 1941. Foto: Privatbesitz Michael Gehler

Als Hauptverantwortlicher für die Organisation und Durchführung der „Euthanasie“-Transporte in Tirol und Vorarlberg wurde der Leiter der zuständigen Gesundheitsabteilung beim Gau Tirol-Vorarlberg, der Arzt Hans Czermak, zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Ernst Klebelsberg, der ärztliche Leiter der Haller Anstalt, sagte im Verfahren als Hauptzeuge aus, seine strafrechtliche Unschuld wurde vom Gericht festgestellt. Gegen das Haller Pflegepersonal wurde nicht ermittelt. Das Gericht ging nicht von einer direkten Verwicklung der Anstalt in die „Euthanasie“-Verbrechen aus.

 

 

 

Quelle A: Der Arzt Alfred Plötz (1860–1940) prägte in Deutschland bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert den Begriff der Rassenhygiene. Das Wohl des einzelnen Menschen sollte dem „Volkswohl“ untergeordnet werden. Pflegerische Tätigkeiten, Unterstützung und Betreuung von Kranken oder Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung wurden als „Gefühlsduselei“ und Eingriff in die natürliche Entwicklung angesehen. Sie stünden der so genannten „natürlichen Zuchtwahl“ entgegen und würden verhindern, dass sich das Stärkere gegen das Schwache naturhaft durchsetze. Die moderne Medizin, so die Annahme der Rassenhygiene, arbeite dieser natürlichen Auswahl entgegen, weil sie die kranken, schwachen und unheilbaren Menschen pflege und betreue und damit ihr Leben verlängere.

 

Quellen B und C: Im Nationalsozialismus wurden neben Reden, Filmen und Zeitungsartikeln auch Schulbücher und Unterrichtsmaterialien zur Verbreitung von Rassenhygiene und Erblehre genutzt. Schon Kindern und Jugendlichen sollte die Wichtigkeit und angebliche Notwendigkeit rassenhygienischer Maßnahmen vermittelt werden. Die nationalsozialistische Gesundheitspolitik stützte sich dabei auf bereits bestehende Theorien der Erb- und Degenerationslehre sowie der Rassen- und Sozialhygiene. Fragen der Partnerwahl, des Kinderwunsches und der Sexualität wurden vermehrt staatlich reglementiert. Mit der Einführung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ begann man in Deutschland ab 1933, in Österreich ab 1940 mit systematischen Zwangssterilisierungen. Bei Menschen, die als erbkrank galten, sollte die Fortpflanzung verhindert werden. Mit suggestiven Illustrationen und Bildtexten wurde die Ideologie auch Schülerinnen und Schülern beigebracht.

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Unterrichtsvorschlag II:

Die Rolle der Psychiatrie im Nationalsozialismus. Mitwirkung und Verweigerung

Lernziele:

  • Kennenlernen unterschiedlicher Handlungsoptionen von Pflegepersonen im Zuge der NS-„Euthanasie“ in Österreich
  • Erkennen des Dilemmas von ärztlichem und pflegerischem Handeln im Spannungsfeld von Mitwirkung und Verweigerung
  • Auseinandersetzung mit Fragen des Gehorsams, der Hierarchie und der Eigenverantwortung individuellen Handelns vor dem Hintergrund historischer Erfahrung
  • Kennenlernen unterschiedlicher Quellentypen (systeminterner Schriftverkehr, Zeugenaussage vor Gericht, Erinnerung eines Zeitzeugen) und ihrer Interpretation
  • Behandlung der Frage, wie aus Geschichte respektive der Kenntnis von Geschichte etwas für die Gegenwart zu lernen wäre

 

Basisinformation:

Die massenhafte Tötung von Patientinnen und Patienten aus psychiatrischen Anstalten bedurfte der direkten und indirekten Mitwirkung auch des medizinischen und pflegerischen Personals. Es gab ein breites Spektrum von Formen der Mitwirkung und der Verweigerung: Von aktiver Beteiligung an der Mordaktion bis hin zur Mithilfe etwa bei der Vorbereitung der Patientinnen und Patienten für die Transporte. Einzelne Beispiele von Ärzten, Ärztinnen, Pflegerinnen und Pflegern zeugen jedoch auch von der Möglichkeit des Widerstands. Auch für Unterrichtsvorschlag II dient der Überblickstext als Grundinformation und kann die Unterrichtseinheit in Form eines Kurzeinstiegs (Vortrag) einleiten oder als Handout den Studierenden zur Verfügung gestellt werden. Die Quellen D, E und F sind in den Text eingearbeitet und dienen den Studierenden zur weitergehenden Analyse. Im „Arbeitsblatt Lernende“ findet sich eine Reihe einfacher Fragen zur Erschließung der drei Quellentexte.

Überblickstext: Die Ermordung psychisch kranker Menschen – NS-„Euthanasie“ in Tirol

Quelle D: Wenige Tage vor dem geplanten Abtransport von 60 Patientinnen und Patienten aus der Heil- und Pflegeanstalt Hall nach Niedernhart zum Zwecke ihrer Ermordung wendete sich eine Person aus dem Umfeld der Anstalt (da die Unterschrift fehlt, weiß man nicht wer) schriftlich an einen ebenfalls unbekannten Herrn „Collegen“. Ein bereits für den Abtransport ausgewählter offensichtlich arbeitsfähiger Patient sollte auf Wunsch des Pflegepersonals von der Liste gestrichen werden. Dafür wurde ein 6-jähriger Bub für den Abtransport vorgeschlagen und letztlich auch deportiert. An diesem Beispiel zeigt sich die Problematik der Verantwortlichkeit und des Handlungsspielraums des medizinischen und Pflegepersonals. Während sich die Pflegenden für das Überleben eines Patienten einsetzten, zeigten sie sich mit dem Abtransport des Kindes einverstanden und übernahmen damit in der Auswahl der Patientinnen und Patienten für die Transporte eine aktive Rolle.

 

Quelle E: Nach Beendigung der „Aktion T4“ im August 1941 wurden in einzelnen psychiatrischen Einrichtungen weiterhin Patientinnen und Patienten ermordet, so z. B. in der Klagenfurter Landes-Irren- und Landes-Siechenanstalt. Die Morde wurden häufig mit Medikamentenüberdosierungen durchgeführt. Viele Patientinnen und Patienten starben in den einzelnen Anstalten zudem an Unterernährung und Unterversorgung. An den Morden waren neben Ärzten auch eine Reihe von Pflegerinnen und Pflegern beteiligt. In Nachkriegsprozessen wurden sie dafür zur Verantwortung gezogen und einige von ihnen verurteilt. Im Folgenden eine Aussage der angeklagten Oberschwester Antonie Pachner aus der Landes-Siechenanstalt Klagenfurt. Sie wurde anfänglich zum Tod verurteilt und später zu 20 Jahren Gefängnis begnadigt. Pachner gab auf die Frage des Gerichts, wie die „Pfleglinge“ getötet wurden, Folgendes zu Protokoll:

 

Quelle F: Von wenigen Pflegerinnen und Pflegern ist bekannt, dass sie sich der Mordmaschinerie widersetzten und ihre Mithilfe verweigerten. Einer von ihnen war Franz Sitter, Pfleger in der niederösterreichischen Heil- und Pflegeanstalt Ybbs. Er wurde in die Tötungsanstalt Hartheim bei Linz notdienstverpflichtet. Als er merkte, was in Hartheim wirklich vor sich ging, nämlich die massenhafte Ermordung von Patientinnen und Patienten aus psychiatrischen Einrichtungen, verweigerte er seine Mitarbeit und ließ sich nach Ybbs zurückversetzen. In der Folge wurde er zur Wehrmacht eingezogen (vgl. auch die biografische Skizze unter: http://www.oegkv.at/uploads/media/fuerstler__malina_01.pdf).

 

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Vertiefungsmaterial

(download pdf: auf Titel klicken)
 

Michael Bossle, Leben ist lebenswert! Projekt „Pflege im Nationalsozialismus“, in: PADUA, Die Fachzeitschrift für Pflegepädagogik. Thieme Verlag. Heft 4/08, S. 20 – 26

Michael Bossle / Irene Leitner, Prägendes Erlebnis. Lernprogramm „BerufsbildMenschenbild“ an einem historischen Ort der NS-Euthanasie, in: PADUA, Die Fachzeitschrift für Pflegepädagogik. Thieme Verlag. Heft 2/11, S. 43 – 49

Oliver Seifert, „Sterben hätten sie auch hier können.“ Die „Euthanasie“ – Transporte aus der Heil- und Pflegeanstalt Hall in Tirol nach Hartheim und Niedernhart, in: Brigitte Kepplinger / Gerhart Marckhgott / Hartmut Reese (Hg.), Tötungsanstalt Hartheim (= Oberösterreich in der Zeit des Nationalsozialismus 3), Linz 2008, S. 359-410.

Brigitte Kepplinger, NS-Euthanasie in Österreich: Die „Aktion T4“- Struktur und Ablauf, in: Brigitte Kepplinger / Gerhart Marckhgott / Hartmut Reese (Hg.), Tötungsanstalt Hartheim (= Oberösterreich in der Zeit des Nationalsozialismus 3), Linz 2008, S. 35-62.

Gerhard Fürstler, Der psychiatrische Krankenpfleger aus Ybbs/Donau Franz Sitter, in: Österreichische Pflegezeitschrift 5/03.

Grundlagentext:

Elisabeth Dietrich-Daum / Michaela Ralser, Die „Psychiatrische Landschaft“ des „historischen
Tirol“ von 1830 bis zur Gegenwart – Ein Überblick
, in: Elisabeth Dietrich-Daum / Hermann Kuprian / Siglinde Clementi / Maria Heidegger / Michaela Ralser (Hg), Psychiatrische Landschaften. Die Psychiatrie und ihre Patientinnen und Patienten im historischen Raum Tirol seit 1830, Innsbruck 2011, S. 17-41.

Weiterführende Literatur: 

Andrea Sommerauer / Franz Wassermann (Hg.), Temporäres Denkmal. Prozesse der Erinnerung, Innsbruck-Wien-Bozen 2009.

Hartmann Hinterhuber, Ermordet und vergessen. Nationalsozialistische Verbrechen an psychisch Kranken und Behinderten in Nord- und Südtirol, Innsbruck 1995.

Gerhard Fürstler / Peter Malina, „Ich tat nur meinen Dienst“. Die Beteiligung österreichischer Krankenschwestern und Krankenpfleger an Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Zeit des Nationalsozialismus. Zur Geschichte der Krankenpflege in Österreich, in: Österreichische Pflegezeitschrift 2/03. (http://www.oegkv.at/uploads/media/fuerstler_malina.pdf).

Ulrike Gaida, Zwischen Pflegen und Töten. Krankenschwestern im Nationalsozialismus. Einführung und Quellen für Unterricht und Selbststudium, Frankfurt a. M. 2008.

Ilsemarie Walter,  Auswirkungen des „Anschlusses“ auf die österreichische Krankenpflege, in: Pflege 2003; 16:6-16.